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AutoversicherungSie haben beim Betrieb eines inländischen Fahrzeugs einen Schaden erlitten

Informieren Sie sich beim Unfallverursacher, am besten durch Einsicht in seine Unterlagen, über das Folgende:

  • seinen Vor- und Nachnamen und seinen Wohnort,
  • Vor- und Nachnamen und Wohnort oder Firmennamen und Geschäftssitz des Eigentümers des Fahrzeugs, das den Schaden verursacht hat,
  • das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer) und das Länderkennzeichen des Landes, in dem das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, zugelassen ist,
  • den Firmennamen und den eingetragenen Sitz des Versicherers, bei dem die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, sowie die Versicherungsnummer,
  • wenn das Fahrzeug des Verursachers im Ausland zugelassen ist, die Nummer der Grünen Karte (vollständige Angaben aus Abschnitt 4) oder die Nummer des Grenzversicherungsdokuments für dieses Fahrzeug herausfinden und, wenn möglich, Fotokopien dieser Dokumente einholen.

Füllen Sie zusammen mit den anderen Unfallbeteiligten ein Schadenmeldeformular aus oder verwenden Sie den Verkehrsunfallbericht.

Steht kein solches Formular zur Verfügung, fertigen Sie nach Möglichkeit gemeinsam mit den anderen Unfallbeteiligten ein schriftliches Dokument an, in dem Sie alle grundlegenden Angaben zum Unfall (insbesondere Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, beteiligte Personen und Fahrzeuge) sowie den Unfallhergang und die entstandenen Schäden und deren Leidtragende beschreiben. Vergessen Sie nicht, Zeugen, einen Plan oder eine Skizze des Unfallortes, eine Fotodokumentation des Unfallortes usw. beizufügen. Notieren Sie die Namen und Anschriften der Fahrer der anderen beteiligten Fahrzeuge, die Angaben zu diesen Fahrzeugen (insbesondere das Kfz-Kennzeichen (Zulassungsnummer), die Marke sowie Typ und Farbe des Fahrzeugs) und Angaben zu den Unfallzeugen.

Im Falle, dass beim Verkehrsunfall das Folgende erfolgte:

  • die Tötung oder Verletzung einer Person,
  • Sachschäden, deren Kosten an einem der beteiligten Fahrzeuge, einschließlich der beförderten Güter, oder an anderen Gegenständen offensichtlich den Betrag von 100 000 CZK übersteigt,
  • es wurde ein Sachschaden am Eigentum eines Dritten verursacht,

melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik.

Wenn der Unfall von der tschechischen Polizei untersucht wird, unterschreiben Sie den Polizeibericht nur, wenn Sie mit dessen Wortlaut einverstanden sind. Wenn Sie nicht einverstanden sind, geben Sie bitte Ihre Einwände an.

Wenn der Unfall keine Verletzten oder Toten zur Folge hatte und der entstandene Schaden 100.000 CZK nicht übersteigt, müssen Sie den Unfall nicht bei der Polizei der Tschechischen Republik melden, wenn Sie und die anderen Unfallbeteiligten sich schriftlich auf ein Verschulden einigen. Als schriftliche Verschuldensvereinbarung gilt das Formular über den Unfallbericht, wenn aus dessen Inhalt das Verschulden einer bestimmten Person eindeutig hervorgeht und wenn dieses Formular außerdem von allen Personen unterzeichnet ist, auf die sich die Verschuldensvereinbarung bezieht.

Teilen Sie allen am Unfall beteiligten Personen Ihren Namen und Ihre Adresse mit. Zur Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Versicherungsleistungen und zur Vorlage von Unterlagen, die die Haftung des Fahrers oder Halters eines anderen Fahrzeugs belegen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Versicherer des Unfallverursachers oder, im Falle eines Anspruchs auf Leistungen aus dem Garantiefonds, an das das Tschechische Büro der Versicherer.

Geben Sie im Falle eines Telefonats oder Schriftverkehrs immer so viele Informationen wie möglich über den Unfall und das verursachende Fahrzeug an.

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